Der Patient wird
 
zum Freiwild erklärt.


 

 
Montreuil 05.02.2024

CGT sagt Nein zum Hosting der Gesundheitsdaten durch Microsoft

Die Cnil (Commission nationale de l'informatique et des libertés) hat kapituliert und spricht sich für ein Hosting/Speichern der französischen Partientendaten des SNDS (Système National des Données de Santé) auf nicht-europäischen Cloud-Plattformen aus.

Konkret erlaubte die Cnil, die, im Rahmen des, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arzneimittelagentur durchgeführten, Projektes EMC2, an französischer Krankenhäuser erhobenen Daten, zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln, in die USA zu übertragen.

Aufgrund des US-amerikanischen "Patriot Act" kann die US-Adminsitration jederzeit die Herausgabe der Daten verlangen, die dort u.a. von Microsoft gehostet werden.

Der CGT befürwortet die medizinische Forschung zum Nutzen der Bevölkerung durch künstliche Intelligenz (KI), doch spricht er sich dagegen aus, dass französische Daten Verwendung im Ausland finden.

Er verlangt von der französischen Regierung die sofortige Umsetzung einer nationalen Lösung für die Speicherung und das Hosting von Gesundheitsdaten und aller personenbezogenen Daten in Frankreich, auf französischen Plattformen, die der DSGVO (Datenschutzverordnung) entsprechen, mit absoluter Garantie für die Sicherheit und den Schutz dieser Daten.

de beaux rêves

Quelle: www.cgt.fr - Stand 5. Februar 2024


 
Gesundheitsdigitalisierung:

Unsichtbar gemachte Sicherheitsrisiken.

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Das Digital-Gesetz sieht ab Januar 2024 die flächendeckende Nutzung des E-Rezepts vor, ein Jahr später folgt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle – es sei denn, Versicherte widersprechen dem aktiv. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz regelt hingegen, wie Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen und bereitgestellt werden.

Die beiden Gesetze erlaubten eine bessere Versorgung und Forschung „in einem datengeschützten Raum“, so Lauterbach. Janosch Dahmen von den Grünen bezeichnete die Gesetze gar als „Datenschutz- und Patientenrechte-Empowerment“.

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Es käme „modernste Technologie“ zum Einsatz, außerdem könnten die Versicherten per Opt-out selbst über die Nutzungszwecke bestimmen. Offenbar verlässt sich der Minister [Lauterbach] damit vor allem „auf organisatorische Maßnahmen, Versprechen und ‚Vertrauen‘“, die aus Sicht der Verfasser... [eines] offenen Briefes weder maßgeblich noch ausreichend sind.

Den offenen Brief haben unter anderem die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Deutsche Aidshilfe und der Chaos Computer Club unterschrieben. Die Organisationen betonen, dass IT-Sicherheit „technisch losgelöst von einer Ausrichtung in ein Opt-in- oder Opt-out-Szenario“ gesehen werden müsse, dafür brauche es unter anderem „Kryptografie und Anonymisierung“.

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... das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sieht vor, dass Gesundheitsdaten pseudonymisiert beim Forschungsdatenzentrum zusammengeführt und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden. Wie auch bei der ePA können Versicherte hier nur im Nachhinein per Opt-out widersprechen.

Mit der zentralen Speicherung wächst jedoch die Gefahr, dass Gesundheitsdaten von Millionen Menschen kompromittiert und angegriffen werden, wie unter anderem Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit e. V. (InÖG) in ihrer Stellungnahme schrieb. Auch weisen Fachleute darauf hin, dass sich pseudonymisierte Daten oft mit nur geringem Aufwand wieder einer einzelnen Person zuordnen lassen – und damit auch deren gesamte Krankengeschichte offenlegen.

Quelle: Gekürzte Version des Artikels von Daniel Leisegang vollständig zu finden auf
 
www.netzpolitik.org/2023/gesundheitsdigitalisierung-unsichtbar-gemachte-sicherheitsrisiken/
 
- Stand: 14.12.2023 -
 

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Europäischer Gesundheitsdatenraum:

EU-Parlament will kein Widerspruchsrecht bei elektronischer Patientenakte

Gesundheitsdaten aller EU-Bürger:innen sollen schon bald in einem europäischen „Datenraum“ gespeichert werden. Ein umfassendes Widerspruchsrecht will derzeit weder die Kommission noch das EU-Parlament. Damit aber droht das Vorhaben mit aktuellen Plänen der Bundesregierung zu kollidieren.

Müssen künftig alle EU-Bürger:innen ihre Gesundheitsdaten in einer digitale Patientenakte speichern lassen – ob sie wollen oder nicht? Unter anderem über diese Frage verhandelt aktuell die EU. Es geht dabei um den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Eine wichtige Vorentscheidung haben am Dienstag die zwei bei dem Thema federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments getroffen. Mit großer Mehrheit einigten sich die Abgeordneten in den Ausschüssen für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) auf die Parlamentsposition zum EHDS. Sie legt die Grundlage für die Abstimmung im Plenum in gut zwei Wochen.

Der führende Berichterstatter Tomislav Sokol von der christdemokratischen EVP-Fraktion hat den Parlamentsentwurf maßgeblich erarbeitet. Er begrüßt die gestrige Einigung. „Der EHDS wird […] den verantwortungsvollen Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern, wodurch Forschung und Innovation in der EU gefördert werden“, so Sokol. Doch es gibt auch erhebliche Kritik an der Parlamentsposition – und zwar vor allem an den eingeschränkten Widerspruchsrechten, die das Parlament den Bürger:innen bei der Speicherung ihrer sensiblen Daten einräumen will.

Kein Widerspruch bei der Primärnutzung

Der veränderte Verordnungsentwurf basiert auf einer Gesetzesvorlage der EU-Kommission aus dem Mai 2022. Demnach sollen ab dem Jahr 2025 die Gesundheitsdaten aller rund 450 Millionen EU-Bürger:innen im EHDS gespeichert werden. Der Datenraum soll den grenzüberschreitenden Austausch dieser Daten erleichtern und zwar in zweierlei Hinsicht: zum einen bei der Primärnutzung, wo es um die Behandlung und Versorgung von Patient:innen geht; zum anderen bei der Sekundärnutzung, bei der die Gesundheitsdaten der Forschung zugutekommen sollen.

Der Einigung zufolge will das Parlament den Bürger:innen ermöglichen, zumindest der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecken im Nachhinein aktiv zu widersprechen (Opt-out). Der Kommissionsvorschlag hatte für eine solche Nutzung keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei genetischen Daten, erachtet die Parlamentsposition bereits vorab eine Einwilligung der Patient:innen als erforderlich (Opt-in).

Darüber hinaus sollen die Bürger:innen die Weitergabe von Gesundheitsdaten leichter anfechten können. Den Zugriff auf diese Daten sollen künftig „nationale Kontaktstellen“ regeln. Hierzulande übernimmt diese Rolle eine Abteilung im Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Auf dem Arbeitsmarkt oder für Finanzdienstleistungen sollen Gesundheitsdaten nicht verwendet werden dürfen.

Keinerlei Widerspruchsrecht sieht der veränderte Verordnungsentwurf bei der Primärnutzung von Gesundheitsdaten und damit bei der Einrichtung einer persönlichen elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Hier erhalten die Bürger:innen nur das Recht, genauer darüber zu bestimmen, wer ihre Gesundheitsdaten einsehen darf und wer nicht. Die ePA enthält Informationen, die direkt von den Behandelnden und den Patient:innen stammen. In der EU zählen laut Artikel 5 sowie laut Annex I des EHDS-Verordnungsentwurfs unter anderem die persönlichen Angaben der Patient:innen, deren Kontaktinformationen sowie Symptome, Labortests und gegebenenfalls Informationen über seltene Krankheiten.

Mit ihrer Position bleibt das EU-Parlament damit noch hinter den geplanten Vorgaben des Bundesgesundheitsministerium (BMG) zurück. Dessen Digital-Gesetz wird aktuell im Bundestag verhandelt und sieht für die nationale elektronische Patientenakte eine Widerspruchsmöglichkeit mittels Opt-out vor. Das heißt: In Deutschland müssen Versicherte in Zukunft aktiv widersprechen, wenn sie keine ePA haben möchten. Für die europäische Patientenakte ist ein solcher Opt-out-Widerspruch bislang nicht vorgesehen.

Sorge vor einer „zwangselektronischen Patientenakte“

Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, wertet die Entscheidung dennoch als „ausgewogenen Kompromiss“. Die Einigung schütze die Gesundheitsdaten von Bürger:innen, ermögliche aber zugleich eine „effektive Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Forschung“, sagte Wölken gegenüber netzpolitik.org. „Richtig umgesetzt kann dieses Gesetz aktiv dabei helfen, Menschenleben zu retten und Europa als Forschungs- und Innovationsstandort zu stärken“, so der Sozialdemokrat.

Mit Blick auf die Primärnutzung hebt Wölken die Kontrollmechanismen hervor, die der veränderte Entwurf vorsieht. So sollen Patient:innen in ihrer digitalen Akte festlegen können, das ausgewählte Facharztgruppen bestimmte Daten nicht einsehen können. Sind Daten von einer Einsicht ausgeschlossen, sollen die Behandelnden dies nicht nachvollziehen können.

Die Parlamentsposition sehe damit „umfangreiche und granulare Kontroll- und Freigabemöglichkeiten, die von Transparenz-, Informations- und Zugangsrechten flankiert werden“, so Wölken. Die Bürger:innen behielten so die Entscheidungshoheit über ihre Gesundheitsdaten.

Ebendiese „Entscheidungshoheit“ vermisst jedoch Patrick Breyer. Der Abgeordnete ist Mitverhandlungsführer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innenausschuss des EU-Parlaments. Er kritisiert, dass der Verordnungsentwurf Ärzt:innen dazu verpflichte, „eine Zusammenfassung jeder Behandlung eines Patienten in den neuen Gesundheitsdatenraum einzustellen“ – ohne dass Patient:innen dem grundsätzlich widersprechen könnten.

Wenn Patient:innen aber nur konkrete Datenabfragen, nicht aber generell die elektronische Sammlung ihrer Gesundheitsdaten beschränken können, drohe laut Breyer eine „Zwangs-elektronische Patientenakte mit europaweiter Zugriffsmöglichkeit“. Sie beraube die Patient:innen „jeder Kontrolle über die Sammlung ihrer Krankheiten und Störungen“.

Im Widerspruch zum Digital-Gesetz?

Breyer sieht die Pläne der EU damit auf Kollisionskurs mit dem geplanten Digital-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Und auch Wölken räumt gegenüber netzpolitik.org ein, dass Artikel 7 „präziser und klarer formuliert werden könnte“. Da dieser aber keine Aussage zu den Patient:innenrechten treffe, bliebe aber auch „weiterhin Raum für die in Deutschland geplante Widerspruchslösung“, so Wölken, etwa „mit einer ergänzenden mitgliedstaatlichen Regelung“.

netzpolitik.org hat das Bundesgesundheitsministerium schriftlich um eine Stellungnahme gebeten, wie es den fehlenden Opt-out-Widerspruch bei der Primärnutzung in der EHDS-Verordnung bewertet. Eine Antwort blieb das Ministerium bisher schuldig.

Wie auch immer die Antwort des Ministeriums ausfällt, steht eines schon fest: Viel Zeit bleibt nicht mehr, um die Frage nach einem umfassenderen, verbindlichen und vor allem widerspruchsfreien Einspruch zu klären. Der veränderte Verordnungsentwurf soll bereits am 12. Dezember im Plenum des EU-Parlaments debattiert werden. Einen Tag später stimmen die Abgeordneten voraussichtlich über die Verordnung ab.

Und auch der Rat könnte schon bald zu einer Position gelangen. Knapp eine Woche vor der Parlamentsdebatte, am 6. Dezember, treffen sich Vertreter:innen der EU-Regierungen im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER). Der Ausschuss bereitet die Position des Rates der Europäischen Union vor. Bislang sieht der aktuelle Verhandlungsstand in diesem Gremium ebenfalls keine umfassende Widerspruchslösung vor.

Quelle:
 
Daniel Leisegang auf
 
www.netzpolitik.org/2023/europaeischer-gesundheitsdatenraum-eu-parlament-will-kein-widerspruchsrecht-bei-elektronischer-patientenakte/
 
- Stand: 29.11.2023 -
 

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England:

Trump-Sponsor greift britische Patientendaten ab.

Der Milliadär Peter Thiel (Chef von Palantir) einst Unterstützer Donald Trumps, schloß einen Vertrag mit dem britischen National Health Service ab, der Palantir künftig den Zugriff auf die Daten der Patienten gewährt.

[...]

Das vom republikanischen Milliardär und Parteispender Peter Thiel geleitete Datenverarbeitungsunternehmen Palantir erhielt in dieser Woche den Zuschlag für den bislang größten Auftrag im Bereich Informationstechnologie des NHS und das, obwohl der Eigentümer des Unternehmens sagte, dass der NHS "die Menschen krank macht" und abgeschafft werden sollte.

Thiel sagte Anfang des Jahres vor Studenten der Oxforder Universität, dass die Zuneigung der Briten zum NHS dem Stockholm-Syndrom" gleichkomme. Dabei entwickeln gefangene Menschen eine emotionale Bindung zu denen, die sie gefangen halten.

Und jetzt wird sich Thiels Unternehmen in die lange Liste der Aasgeier einreihen, die sich am Gesundheitssystem mäßten. Bei der Bewerbung um den Fünfjahresvertrag im Wert von 480 Millionen Pfund hat sich Palantir mit den bekannten Befürwortern der NHS-Privatisierung Accenture und PwC zusammengetan.

Sie werden nun die neue Federated Data Platform (FDP) des NHS betreiben, die Informationen aus vielen verschiedenen Krankenhäusern zusammenführen soll, um die Diagnose und die Planung von Dienstleistungen zu erleichtern.

Die Chefs des Gesundheitssystemes äußern, die Plattform könne dabei helfen, Wartezeiten zu verkürzen und die Dauer der Krankenhausaufenthalte zu reduzieren. Sie betonen, dass es lediglich darum ginge, alle bestehenden Datenbanken zusammenzuführen, um deren Daten über ein einziges System zugänglich zu machen.

Außerdem bestehe keine Gefahr, dass die privaten Daten der Patienten missbraucht würden, da alle Daten in der FDP anonymisiert würden und daher nicht zurückverfolgt werden könnten.

Nur wenige Menschen sprächen sich gegen ein gemeinsames Informationssystem im NHS aus. Die eigentliche Frage ist jedoch, ob die gespeicherten Daten sicher sind - und ob sie ausschließlich zum Nutzen der Patienten und zur Planung von NHS-Leistungen verwendet werden.

Kritiker des IT-Systems warnen davor, dass einige der von Palantir verarbeiteten Patientendaten immer noch identifizierbar sein könnten und dass heute bestehende Sicherheitsvorkehrungen in der Zukunft abgeschafft werden könnten.

Datenschützer befürchten, dass solche Schritte eine neue Welle der Diskriminierung auslösen könnten, die sich auf den aktuellen Gesundheitszustand der Menschen, wie auch auf die Wahrscheinlichkeit künftiger Krankheiten oder Behinderungen stützen könnten.

Das bedeutete zum Beispiel, dass potenzielle Arbeitgeber für die privaten Daten von Menschen bezahlen, bevor sie ihnen eine Stelle anbieten oder dass sie persönliche Gesundheitsdaten verwenden, um Mitarbeiter vorzeitig zu entlassen.

Die Tory-Minister tun ihr Bestes, um Palantir vor derartige Anschuldigungen zu schützen. Sie versuchen bereits jetzt die betroffenen Menschen daran zu hindern, sich auf die Datenschutzgesetze zu berufen, um ihre Daten aus dem neuen System entfernen zu lassen.

In einem kürzlich veröffentlichten Dokument stellte NHS England die Frage: "Können Patienten der Weitergabe ihrer Daten an die föderale Datenplattform widersprechen?"

Die Antwort lautete: "Nein. Patienten können der Weitergabe ihrer Daten nur zu Forschungs- und Planungszwecken widersprechen, nicht aber für die direkte Patientenversorgung." Wenn das neue System wirklich risikofrei wäre, gäbe es keinen Grund für ein solches Ausweichmanöver.

Stephen Evans, emeritierter Professor an der London School of Hygiene and Tropical Medicine, sagte: "Es gibt offensichtliche Bedenken, dass die Privatsphäre weniger geschützt sein könnte als jetzt... Die Kontrolle über ein solches System einem Unternehmen zu überlassen, das an kurzfristigem Profit interessiert ist und dessen Gründer an die Abschaffung des NHS zu glauben scheint, ist eine riskante Strategie."

Wer steckt hinter Palantir?

Der Milliardär Peter Thiel gründete Palantir im Jahr 2003 mit Geld, das er vom US-Spionagedienst CIA erhalten hatte. Seitdem erwirtschaftet das Unternehmen einen Großteil seiner Einnahmen durch die Bereitstellung von Software für das US-Militär, die Sicherheitsbehörden, den Geheimdienst und die Polizei.

Palantir wird auch vom britischen Verteidigungsministerium eingesetzt. Auf dem Höhepunkt der Covid-Pandemie erhielt Palantir seinen ersten NHS-Auftrag - ohne Ausschreibungsverfahren.

Thiel bezeichnet sich selbst als "Libertär" und war einer der größten Spender für republikanische Kandidaten bei den Zwischenwahlen 2022. Zuvor hatte er die Präsidentschaftskampagne von Donald Trump 2016 unterstützt und wurde nach der Wahl Teil von Trumps Team.

Dokumente, die Edward Snowden 2013 der Zeitung Guardian zugespielt hat, enthüllten die Existenz von Xkeyscore. Dabei handelt es sich um ein Programm, das es der Nationalen Sicherheitsbehörde der USA ermöglicht, "fast alles zu erfassen, was ein typischer Nutzer im Internet tut".

Palantir half dabei, die Nutzung von Xkeyscore zu erleichtern, zu erweitern und zu beschleunigen", so die investigative Website Intercept.

Den Systemen von Palantir wird vorgeworfen, in den USA "rassistische" Feedbackschleifen in "Predictive Policing"-Software zu schaffen. Experten zufolge hat die Technologie dazu geführt, dass Menschen in ohnehin schon polizeilich überwachten Vierteln zur Zielscheibe polizeilicher Übergriffe wurden.

Multinationale US-Konzerne wollen seit langem in den NHS eindringen. Jetzt haben sie unter dem Deckmantel der "Verbesserung der Dienstleistungen" genau das getan.

Quelle: www. socialistworker.co.uk/news/a-trump-supporting-billionaire-will-grab-your-patient-data/
 
- Stand: 25.11.2023 -
 

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Adam Bychawski schrieb zum selben Thema:

[...]

Die Software von Palantir unterstützte die US-Einwanderungsbehörde (ICE) bei der Durchführung einer umstrittenen, rigorosen Abschiebungspolitik, die 2017 unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump eingeführt wurde.

Die Technologie des Unternehmens ermöglichte es den Einwanderungsbeamten, die Migranten und Asylbewerber zu identifizieren, zu verfolgen und die gewonnen Daten untereinander auszutauschen. Berichten zufolge dienten sie auch zur Planung von Razzien, die zur Verhaftung von Eltern oder Betreuern migrierender Kinder führten, was die Trennung der Eltern bzw. Betreuer von den Kindern zur Folge hatte die allerdings weitertransportiert wurden.

Damals verteidigte der CEO von Palantir, Alex Karp, die Arbeit des Unternehmens für ICE gegenüber CNBC: " Wir haben unter Obama mit der Erfüllung des Vertrages begonnen und offensichtlich gibt es eine Menge berechtigter Bedenken darüber, was an unserer Grenze passiert, wie es passiert und wie die Durchsetzung aussieht?

"Es ist ein legitimes, komplexes Thema. Mein persönlicher Standpunkt ist, die Komplexität anzuerkennen. Die Leute, die protestieren, die ich respektiere, sollten diese Komplexität ebenfalls anerkennen."

[...]

Palantir sicherte sich auf dem Höhepunkt der Pandemie einen Vertrag mit dem NHS, und zwar ohne Wettbewerb. Das Unternehmen stellte die Software bereit, um einen einzigen riesigen Covid-19-Datenspeicher zu nutzen. Es verlangte dafür nur 1 Pfund pro Auftrag. Damals erklärte NHSX, die für die digitale Transformation zuständige Abteilung des NHS, die Technologie würde Ministern und Beamten "Echtzeitinformationen über Gesundheitsdienste liefern, die zeigen wo die Nachfrage steigt und wo kritische Geräte eingesetzt werden müssen".

Palantir und Faculty, ein britisches Startup für künstliche Intelligenz, das mit dem US-Unternehmen zusammengearbeitet hat, durften die Daten weder weitergeben noch für die eigenen Zwecke nutzen.

Im Dezember 2020 wurde der Vertrag mit Palantir verlängert, aber der Vertrag wurde weder veröffentlicht noch ausgeschrieben - was openDemocracy dazu veranlasste, das DHSC zu verklagen. Infolge dieser Klage veröffentlichte die Regierung ihre Verträge mit Palantir und versprach, die Öffentlichkeit zu konsultieren, bevor sie weitere Verträge abschließt.

Doch im März 2023 enthüllten durchgesickerte Dokumente, dass die NHS-Chefs die Einführung von Palantir-Software in allen Krankenhäusern Englands anordneten, was einen Bruch dieses Versprechens darstellte.

Die neue Datenbank mit der Bezeichnung "Faster Data Flows" sammelt täglich Informationen über Krankenhauspatienten - einschließlich deren Geburtsdaten, Postleitzahlen und detaillierte Krankengeschichten -, die zuvor von den einzelnen Einrichtungen gespeichert und nur in Einzelfällen weitergegeben wurden.

NHS England hat openDemocracy mitgeteilt, dass es identifizierbare persönliche Daten ändern oder entfernen wird, bevor sie an Palantir weitergegeben werden - ein Prozess, der vom Gesundheitsdienst als "Pseudonymisierung" bezeichnet wird. Palantir bestand auch darauf, dass es keinen Zugang zu "identifizierbaren medizinischen Daten" hat.

Datenschutzexperten melden ihre Bedenken an. Dr. Neil Bhatia, ein Allgemeinmediziner und Datenschutzexperte, sagte gegenüber openDemocracy: "Die im Covid-19-Speicher abgeleiteten Daten sind sowohl personenbezogene Daten als auch vertrauliche Informationen, mittels dieser Daten kann relativen einfach eine Re-Identifizierung durchgeführt werden."

[...]

Quelle: www.opendemocracy.net/en/palantir-nhs-federated-data-platform-peter-thiel-data-privacy/
 
- Stand: 25.11.2023 -
 

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  Große Koalition:

Netzpolitik: Hessen auf Hardliner-Kurs.

Die CDU will in Hessen künftig mit der SPD regieren. In einem Eckpunktepapier skizziert die Große Koalition ihre Prioritäten: Dazu zählen mehr Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, Staatstrojaner und mehr Daten für Palantirs HessenData.

Eine „christlich-soziale Hessenkoalition“ wollen sie sein – und sie versprechen mehr Videoüberwachung, mehr Staatstrojaner und mehr Big-Data-Unterstützung für die Polizei. Was die CDU mit ihrem nunmehrigen Ex-Partner, den Grünen, nicht umsetzen konnte, fällt mit dem neuen Juniorpartner SPD offenbar leicht: Nach einem erst im Sommer noch unter schwarz-grün verabschiedeten Sicherheitspaket zeichnet sich eine erneute Ausweitung der Befugnisse für Ermittlungsbehörden ab.

Ende letzter Woche verkündete die regierende CDU, Koalitionsgespräche mit den hessischen Sozialdemokraten aufzunehmen, die Eckpunkte der Zusammenarbeit stehen bereits fest. Beginnen sollen die Gespräche morgen und bis Ende Dezember abgeschlossen sein, Mitte Januar nimmt der neue Landtag seine Arbeit auf. Damit dürfte die zehnjährige Regierungsbeteiligung der Grünen in Hessen zu Ende gehen. Ähnlich wie die SPD waren die Grünen bei der Landtagswahl im Oktober auf rund 15 Prozent abgesunken, während die Union auf knapp 35 Prozent zugelegt hat – und sich so bequem aussuchen kann, mit wem sich ihr Programm am besten umsetzen lässt.

Lauschangriff und mehr Videoüberwachung

„Wir schaffen verbesserte Rahmenbedingungen für Videoüberwachung“, heißt es in den Eckpunkten der designierten Großen Koalition. Im Blick hat sie dabei „vereinfachte Zulassung, Erweiterung um Akustik, Mustererkennung, zielgerichtete Fahndung via Gesichtserkennung“. Damit fasst sie gleich mehrere heiße Eisen an: Neben einem Lauschangriff und „intelligenter“ Videoüberwachung, die automatisch angeblich verdächtige Bewegungen erkennen soll, will sie augenscheinlich auch die besonders umstrittene Gesichtserkennung flächendeckend einführen.

Ferner sollen Fahndungsmöglichkeiten ausgeweitet und „in besonderen Fällen und auf richterlichen Beschluss de[r] Zugang zu audiovisuellen Systemen“ ermöglicht werden, schreiben die künftigen Koalitionäre. In Kombination mit mehr Videokameras im öffentlichen Raum könnte so ein engmaschiges Überwachungsnetz entstehen, dem sich kaum jemand entziehen kann. Außerdem wollen sie die Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) für den Verfassungsschutz einführen. Der von Skandalen geplagte hessische Inlandsgeheimdienst dürfte dann staatliche Spionage-Software auf den IT-Geräten von Verdächtigen aufspielen.

Erweiterter Blick in die Big-Data-Glaskugel

Erheblich mehr Material soll es für die Analyse-Software HessenData des US-Anbieters Palantir geben. Dazu soll der Straftatenkatalog erweitert sowie die „Nutzung von IP-/Maut-/ Verkehrsüberwachungsdaten“ ermöglicht werden, zudem soll sich der „Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und anderen Behörden“ einfacher gestalten. Die Big-Data-Anwendung verknüpft bereits heute umfangreiche Datenbestände und soll menschlichen Polizist:innen dabei helfen, verborgene Zusammenhänge zu erkennen.

Allerdings steht der Ansatz rechtlich auf tönernen Füßen. Anfang des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht dem Einsatz solcher Techniken, die große Mengen an Daten mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) durchforsten und auswerten, enge technische und rechtliche Grenzen gesetzt. Die als Reaktion auf das Urteil in Karlsruhe eilig auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung hatte kürzlich noch für Irritation bei der SPD gesorgt, das Gefühl scheint inzwischen verflogen: „Den Einsatz von KI zur automatisierten Auswertung großer Datenmengen und zur Erkennung von Hate-Speech im Netz werden wir ermöglichen.“

Neuer Anlauf für Vorratsdatenspeicherung

Den Rücken stärkt Schwarzrot ausgerechnet der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die als Spitzenkandidaten für die hessische SPD in den Wahlkampf gezogen und nun mangels Erfolg wieder auf die Bundesbühne zurückgekehrt ist. „Im Bundesrat werden wir einen Gesetzesentwurf zur IP-Adressspeicherung einbringen“, heißt es im Eckpunktepapier.

Damit geht die scheinbar endlose Debatte rund um die Vorratsdatenspeicherung in die nächste Runde. Eigentlich hatte die Ampelregierung festgeschrieben, Daten nur „rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss“ für polizeiliche Ermittlungen nutzen zu wollen. Passend dazu legte das Justizministerium einen Entwurf für eine Quick-Freeze-Lösung vor. Die liegt allerdings über einem Jahr auf Eis – auch, weil sich Faesers Innenministerium weiterhin für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen stark macht.

Auf Hardliner-Kurs will sich die Große Koalition auch beim Thema Migration begeben. Sie bekennt sich zur „Begrenzung der Migration und dem Schutz der europäischen und deutschen Außengrenzen“, will eine „Rückführungsoffensive“ starten und dabei „alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen“. Wer bleiben darf, muss sich einer „Wohnsitzauflage/Residenzpflicht“ beugen. Geflüchtete sollen auch keine monetäre Auszahlungen mehr erhalten, stattdessen will Hessen „konsequent auf Bezahlkarten und Sachleistungen umstellen“.

:Tomas Rudl auf https://netzpolitik.org/2023/grosse-koalition-hessen-auf-hardliner-kurs/ - Stand: 13.11.2023
 

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