Zur deutschen Geschichte
 
Die Ruhrbesetzung 1923 - Teil 2

Die Ruhrbesetzung 1923 - Teil 2

Die Besetzung

Frankreichs Bemühungen die Besitzverhältnisse im Ruhrgebiet durch Kapitalbeteiligungen zu seinen Gunsten zu ändern führten zunächst nicht weiter. Poincaré wurde zum Präsident Frankreichs auserkoren, das von ihm befürwortete militärische Vorgehen umzusetzen. Französisches und belgisches Militär besetzten das gesamte Ruhrgebiet und Deutschland reagierte.

Ein Reigen von Banken, Schwerindustrie und Regierungen.

Thyssens Plan Staatsbetriebe und weitere mithilfe einer einer internationalen Finazgesellschaft mit 50% deutscher Beteiligung zu kapern stand ein französischer Plan gegenüber alle Betriebe der Ruhr in den Besitz vor allem französischer Finanzgesellschaften zu bringen. Die französische Schwer-, d.h. auch Rüstungsindustrie war während des Krieges in eine verstärkte, gegenseitige Abhängigkeit zu den Banken geraten; ein koordiniertes Vorgehen an der Ruhr die Folge.

Im besetzten Rheinland wurden dutzende deutscher Banken von französischen übernommen. Französische und den mit ihnen liierten luxemburgischen und belgische Banken erwarben Kapitalbeteiligungen an der deutschen Schwerindustrie (z.B. an der Harpener Bergbau AG (Dortmund), den Rheinischen Stahlwerken, der Phönix-AG, des Sichelkonzerns, der Carlswerk-AG u.a.) [ 1].

Die Macht der Finanzjongleure reichte nicht hin die ambitionierten Ziele zu erreichen. Poincaré wurde Präsident und mit ihm die militärische Option gewählt. Die Reparationskommission stellte gegen die Stimme Großbritanniens eine vorsätzliche Nichterfüllung der Reparationsverpflichtungen fest.

Unmöglich zu erfüllende Forderungen wurden an Deutschland gestellt die bei „Nichterfüllung sofort automatisch das Inkrafttreten folgender Sanktionen nach sich ziehen:
1. Militärische esetzung der Bezirke von Essen und Bochum und des von Marschall Foch bestimmten Teil des Ruhrbeckens.
2. Errichtung einer Zollinie östlich des gesamten besetzten Gebietes... [ 2]

Deutsche Gegenerklärung vom 7. Januar 1923

In einer Gegenerklärung begründet die deutsche Regierung warum die Forderungen unmöglich zu erfüllen seien. Nur aufgrund einer außerordentlichen Leistung vermochte es Deutschlands die Sollziffer der Kohlenlieferungen zu 84,4 v.H. zu erfüllen. Man habe der Reparationskommission nachgewiesen, wie sehr die deutsche Wirtschaft und die Bevölkerung unter dieser Belastung leide. Die gelieferten Mengen wären ohne erhebliche Steigerungen der Kohleneinfuhr unmöglich gewesen.

Das von Frankreich beklagte Defizit resultiere aus einer willkürlich erfolgten Ablehnung einzelner Lieferungen aufgrund angeblicher Qualitätsmängel.

Die Erklärung endet mit einem Anschlag auf die französische Arroganz:

»Es ist verständlich, daß sich die französische Industrie, deren Konkurrenzfähigkeit im wesentlichen nicht auf ihre Leistungsfähigkeit, sondern auf dem Bezug des billigen deutschen Reparratonskokses beruht, mit allen Kräften gegen die Möglichkeit wehrt, die Zwangslieferungen des Friedensvertrages durch Lieferungen im freien Verkehr gegen Barzahlung ersetzt zu erhalten [ 3]

Klug beraten wäre Frankreich gewesen, dies als Warnung begriffen zu haben.

Der Engländer Heatly schreibt am 1. Februar 1923, kurz nach der Ruhrbesetzung in der Times:

»Ich stelle diese Tatsachen fest, um zu erklären, daß ich während der drei Jahre, als ich England in der Kohlenkommission in Essen vertrat, bei keiner Instanz, weder bei den Besitzern noch bei den Arbeitern, Opposition fand gegen die Erfüllung der Kohlenreparationsleistung [ 4]

Rheinisch-Westphälisches Kohlen-Syndikat verlegt Sitz nach Hamburg

Am 9. Januar tagt im Hotel Kaiserhof in Essen die Generalversammlung des Rheinisch-Westphälisches Kohlen-Syndikats. Der Vorsitzende Kirdorf eröffnet die Sitzung um 6:30 Uhr. Einziger Punkt der Tagesordnung war: „Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Hamburg.” Der Antrag wurde einstimmig beschlossen [ 5].

Auf der anschließenden Sitzung wurden bei Enthaltung der Zechen mit starker ausländischer Kapitalbeteiligung (Dahlbusch, Friedrich Heinrich und de Wendel) weitere Beschlüsse gefaßt:

"Der Geschäftsausschuß veranlaßte den gesamten Absatz der betr. Zechen bis zum 31. März 1923 zu verkaufen.
Ausgenommen sind:
a) ...die Reparationsmengen
b) ...die unmittelbar an Verbraucher zu leifernden Mengen
[...]
Die Verwaltung in Essen handelt ausschließlich nach den Weisungen der Verwaltung in Hamburg [ 6]."


 
Ungefähre Grenzlinie des von franz. und belg. Militär
1923 besetzten Gebietes [ 7].

Am 10. Januar dringt französisches und belgisches Militär in die bisher nicht besetzten Gebiete ein.

Reichskommissar stoppt Reparationskohle.

Am 11. Januar 1923 ergeht ein Rundschreiben des Reichskommissar für die Kohlenverteilung an alle Zechen des Ruhrgebietes. In ihm wird erklärt: Nach der franz. belg. Besetzung "ist Deutschland nicht mehr in der Lage Reparationskohle an diese Länder zu liefern. Das Deutsche Reich leistet für Kohlen, die an diese Staaten geliefert oder von ihnen beschlagnahmt werden, keine Zahlungen mehr."

Die Essener Verwaltung des Syndkates stellte daraufhin noch am Morgen des 11. ihren Betrieb ein. Als die Franzosen mit großem Theater die Verwaltung übernehmen wollten, war das Gebäude leer [ 8].

General Denvignes Machtergreifung.

General Denvignes lädt deutsche Wirtschaftsvertreter am 12. Januar in den Sitzungssaal des Essener Rathauses. Denvignes fordert, dass die deutschen Unternehmen den Anordnungen der Kontroll-Mission Folge zu leisten hätten und die Reparationslieferungen weiter zu erfolgen haben. Die deutschen Industrieverbände seien nicht mehr von der deutschen Regierung abhängig.

Am folgenden Tag erklärte diesbezüglich Fritz Thyssen in den von der interalliierten Kontroll-Kommission gewünschten Verhandlungen: "Soviel wie mir berichtet worden ist, hat der General ausgeführt, daß von jetzt ab die im besetzten Gebiet wohnenden Deutschen lediglich Befehle der Besatzung auszuführen hätten und daß Befehle der deutschen Regierung unwirksam seien. Ich muß dieser Auffassung entgegentreten. Selbst nach Äußerungen, die Herr Ministerpräsident Pioncaré gemacht hat, handelt es sich hier um keine politische Aktion... Des weiteren ist mir gesagt worden, der General habe ausgeführt, wenn den Befehlen der Besatzung nicht gehorcht werde, würden die schärfsten Maßregeln "Konfiskationen und Arrestationen" erfolgen. Ich erkläre hiermit, daß keinerlei Zwangsmanahmen mich hindern können, meine Pflichten als deutscher Staatsbürger zu erfüllen [ 9]."

Die Zechen erklärten sich trotzdem bereit, die Kohleförderung wieder aufzunehmen. Eine Lieferung der Kohle an Frankreich und Belgien erfolgte allerdings weiterhin nicht [10].

Oberhausen, den 18. Januar 1923

Anweisung
des
deutschen Reichskohlekommissars.


     Ich bestätige hiermit meine heutige Drahtung: Unter Bezug auf Besprechung der französischen industriellen Ruhrkommission mit Zechenbesitzern verbiete ich mit Rücksicht auf französischen und belgischen Einspruch hiermit ausdrücklich die Lieferung von Kohle und Koks an Frankreich und Belgien auch für den Fall der Bevorschussung oder Bezahlung durch diese Staaten.

Reichskohlekommissar
gez. Stutz.          

     Ich mache darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen gegen meine Ihnen vorstehend bekanntgegebene Anordnung nach § 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskohlekommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (R.G.Bl.193)
    mit Gefängnis bis zu einem Jahre
bestraft werden.

Reichskohlekommissar
gez. Stutz.          

Die deutschen Zechenbesitzer haben die Wahl jetzt durch die Franzosen oder später durch die Deutschen zur Verantwortung gezogen zu werden. Die alliierte Kontroll-Kommission spult ihren einst gefaßten Plan ab. Dortmund wird besetzt und den Zechenbesitzer wird erneut mit Zwangsmaßnahmen gedroh.

Weder Kohle noch Geld.

Frankreich und Belgien besetzten schrittweise das ganze Ruhrgebiet und dehnten das Besatzungsgebiet nach Norden bis zur Lippe aus. Poincaré verkündete am 17. Januar 1923, daß Kohle- und Koks in den geforderten Mengen nach Frankreich und Belgien geliefert, sofern dann noch verfügbar, in Deutschland ausgeliefert werden[11].

Am selben Tag 'zahlten' die Zechen die Kohlensteuer an das Deutsche Reich durch Verechnungschecks die aus dem Ruhrgebiet hinausgeschmuggelt wurden und nicht bei der Reichsbank, sondern bei anderen Banken eingereicht wurden. Die Regierung versicherte den Ausstellern, die Schecks nicht einzulösen.

Am Tag darauf unterbindet Degoutte die Erhebung der Kohlensteuer. Die Reichsbankkonten der Zechenbetreiber werden gesperrt. „Jeder Steuerpflichtige steht persönlich unter Sequester für die Summen, die Gegenstand einer Erklärung im Steuerbüro oder iner Einschreibung in das Steuerbuch sind, die aber tatsächlich noch nicht in öffentliche Kassen oder in Postscheckämtern gezahlt sind [12].”

Degoutte erhielt weder Kohle noch Kohlensteuer und ließ die Schachtanlagen durch Militär besetzen.

Das Ruhrgebiet - ein eigenes Zollgebiet.

Am 28. Januar 1923 berichtet Le Journal von der Absicht, das Ruhrgebiet in ein eigenes Zollgebiet zu verwandeln. Ein rigoroser Zollkordon sollte es umschließen. Eine Zusammenführung mit dem von Frankreich besetzten Rheinland war nicht vorgesehen. Für den Im- und Export sollte für die Entente-Staaten andere Tarife wie für Deutschland ("des nations de l'Entente ou de l'Allemagne") gelten. Für Lucien Chassaigne den Autor des Artikels gehörte das Ruhrgebiet bereits nicht mehr zu Deutschland [13]:.


 
Bildunterschrift: DER ZOLL-KORDON - Wie sie wünschen, Herr Stinnes...
Quelle: Source gallica.bnf.fr / Bibliothéque nationale de France

Ab 1. Februar wurden keine Kohleprodukte und ab 13. Februar keine Stahlprodukte in die nicht besetzten Gebiete des Deutschen Reiches geliefert. Eisenbahnzüge, die von dort ins Ruhrgebiet fuhren, wurden festgesetzt. Der Bahnverkehr innnerhalb des Ruhrgebietes kam nahezu zum erliegen. Die deutschen Bahnbeamten verweigerten weitgehend die Arbeit, von den Franzosen betriebene Streckenabschnitte führten zum Chaos [14].

Mit militärischen Mitteln wurde nach jedem Sack Kohle gesucht, um ihn nach Frankreich weitertransportieren zu können. Frankreich bestimmt ab sofort, welche der deutschen Gesetze im besetzten Gebiet zu gelten haben. Die Oberhoheit des Deutschen Reiches über das Ruhrgebiet gibt es nicht mehr. Presse- und Versammlungsfreiheit werden eingeschränkt. Wer den Anweisungen des französischen oder belgischen Militärs nicht gehorchte, wurde ausgewiesen oder vor das Kriegsgericht gestellt [15].

Den Kohlebaronen wird der Prozeß gemacht.

Am 19. Januar werden Oberbergrat Ahrens und der Geheime Oberbergrat Raiffeisen verhaftet. Die Gesamtbetriebsräte in Recklinghausen beschließen Protestaktionen. Am 20. Januar wurden Generaldirektor Kesten, Generaldirektor Tengelmann, Fritz Thyssen und Generaldirektor Wüstenhöfer verhaftet [16].

Die Arbeiter protestiere :.

An den Oberkommandierenden der Rheinarmee,
Herrn General Degoutte,
 
Mainz
 
Die gesamten Betriebsräte der unterzeichneten Konzerne sowie Organisationen der Reichs-, Staats- und Gemeindebeamten und Angestellten haben ihnen folgende Erlärung abzugeben: In letzter Stunde erheben wir im Namen von 600 000 Arbeitern und Angestellten des Bergbaues und Hundertausenden von Arbeitern der Hüttenbetriebe Rheinland-Westfalens, sowie von Abertausenden von Reichs-, Staats, uund Gemeindebeamten, sowie der Privatbeamten und Angestellten einmütigen flammenden Einspruch gegen den Versuch, deutsche Staatsbürger, lediglich wegen pflichtgemäßer Beachtung deutscher Reichsgesetze, mitten im Frieden vor ein Kriegsgericht zu stellen...

Auch die polnisch sprechende Belegschaft der Thyssenwerke protestiert [17]:

„Im Auftrag der polnisch sprechenden Arbeiter und Beamten der Thyssenwerke zu Hamborn sind wir gekommen, um in feierlichster Weise Ausdruck zu geben von dem Gefühl, welches die Verhaftung unseres obersten Chefs, Herrn Fritz Thyssen, durch fremde Gewalthaber in uns erregt hat. Wir erklären ausdrücklich, daß wir die Anordnungen der deutschen Regierung und unserer Werksleitung befolgen werden... ”

Fritz Thyssen vor dem Mainzer Kriegsgericht am 24. Januar 1923 [18]:

„ ...Ich habe dem Vorsitzenden der französischen Kommission, Herrn Generalinspekteur Coste, den Befehl des deutschen Kohlekommissars vorgelegt, worin stand, daß Deutschland die Reparationskohlen nicht mehr bezahlen könnte, und gleichzeitig ... ausgeführt, daß nach dieser Bestimmung Kohlen ohne Bezahlung nicht geliefert werden könnten, daß wir aber Kohlen gegen Bezahlung liefern wollten, falls keine anderen Verfügungen des Reichskohlekommissars erlassen würden... ”
 
„Am Montag, den 15. Januar, kam morgens ein Telegramm des Reichskohlekommissars an, worin jegliche Lieferung an Frankreich und Belgien - auch gegen Bezahlung - verboten wurde. ”

Noch am selben Tag sollte das Urteil gesprochen werden. Zuvor wurde jedoch den Angeklagten in Aussicht gestellt, bei einem Schuldeingeständnis noch am gleichen Abend nach Hause gehen zu können. Alle Angeklagten lehnten das ab. Das Urteil konnte kein Vergehen gegen die eigentlichen Anklagepunkte erkennen, wohl aber ahndete es die Weigerung den Requisitionsbefehl auszuführen [19]:

„Danach werden die Angeklagten zu folgenden Geldstrafen verurteilt: Thyssen 5100 Franken; Kesten 15 632 Franken; Olfe 224 066 Franken; Tengelmann 1620 Franken; Spindler 47 752 Franken; Wüstenhagen 9640 Franken. ”

Die Herren zahlten nicht sondern legten Revision ein. Auch die endgültige Ablehnung der Anfechtung des Urteils durch den Pariser Kassationsgerichtshof am 22. März 1923 konnte sie nicht dazu bewegen, die Strafe zu zahlen, würde die Zahlung der Strafe doch als Anerkennung der französischen Kriegsgerichtsbarkeit in Mainz bedeutet haben.

Mit Ausnahme Thyssens reisten die Angeklagten, ihre Verteidiger, Hilfspersonal, Presse und Arbeiterdelegierte in mehreren Sonderwagen eines D-Zuges zurück. Wo immer der Zug auch hielt, wurden sie von einer großen Menschenmenge, Fahne schwenkend, mit Blumen und Reden begeistert gefeiert [20].

Der SPD gefiel das nicht. Am 26. Januar 1923 distanzierte sie sich durch ihren Sprecher Dr. Breitscheid im Reichstag von den Nationalisten, die gegen die Verhaftung der Gruppe Thyssen demonstrierten und anschließend deren Freilassung begrüßten als Nationalisten [21]. Den Franzosen gefielen die Kundgebung auch nicht und sie verurteilten den einen oder anderen Demonstranten aufgrund seiner Beteiligung an einer Kundgebungen zu Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr. Ein Verbot jeglichen Nachtverkehrs wurde am 25. Januar 1923 von General Degoutte über die Bevölkerung vehängt. Nachdem das Verbot wieder aufgehoben worden war, wurde die Bevölkerung mit zwei Tagen Verspätung davon unterrichtet [ 22].

Es ging auch härter...

In den Prozessen gegen den Geheimen Oberbergrat der staatlichen Zechen Raiffeisen und dem Präsidenten des Landesfinanzamtes Düsseldorf Schlutius zeigten sich die Franzosen wenig zimperlich. Gleiches Recht für alle galt nicht in Frankreich. Obgleich Anschuldigung und Sachverhalt sich nicht von denen im Prozeß gegen die Gruppe Thyssen vorgetragenen unterschieden, wurde anders geurteilt: es seien "Staatsbeamte anders zu beurteileln als Privatleute."
Raiffeisen und Schlutius wanderten ins Gefängnis [23].

und brutaler.

Am 2. Februar erschossen belgische Soldaten in der Straßenbahn von Lipperheidebaum nach Essen-West den Schumacher Stochhorst aus Essen [24].
Am 2. März wurde der Breslauer Geschäftsmann Drost in Essen verhaftet und von einem Franzosen, der sich von seinen Freunden Famin nennen ließ, im von den Franzosen besetzten Gebäude des Kohlensyndikats gefoltert. Drost wurde unterstellt ein deutscher Spion zu sein [25].
Am 3. März wurde der Bahnwärter Franz Herold nach Besetzung des Essener Hauptbahnhofes durch die Franzosen hinterrücks erschossen.
Am selben Tag wurde in Essen-Frohnhausen der Gerichtsbeamte Löwe von einem französischem Posten erschossen
In der Nacht vom 17. auf den 18. März wurde der Buchdruckereibesitzer Schulte auf dem Essener Hauptbahnhof erschossen [26].

Blutbad in der Kruppsche Wagenhalle.

Karsamstag 31. März 1923 kam es in den Kruppschen Werken zu einem Blutbad. Als französisches Militär die Kruppsche Wagenhalle in der Altendorfer Straße besetzten, verließ die Belegschaft geschlossen ihren Arbeitsplatz. Die Franzosen eröffneten das Feuer und erschossen 13 Arbeiter. Es waren Arthur Blum, Hermann Bögemeier, Hans Müller, Heinrich Niemeyer, Fritz Pieper, Karls Rösner, Walter Schwers, Helmut Seel, Willi Wichertz und Josef Zander. Weitere 20 Arbeiter wurden verletzt.

Am Tag darauf wurden die Direktoren Bruhn und Oesterlein sowie der Abteilungsdirektor Ritter verhaftet. Am 30. April wurde Gustav von Oettinger von einem Dr. Berg, der für die Franzosen unter dem Namen Lettelier arbeitete verhaftet. Wenig später warfen die Franzosen Berg wegen des Verdachts auf Contrespionage in das französische Militärgefängnis Mainz.

Krupp von Bohlen und Halbach reiste aufgrund der Vorfälle in seinem Werk am 1. Mai von Berlin zurück nach Essen und wurde verhaftet [27]. Am 4. Mai begann der Prozeß gegen Krupp von Bohlen und Halbach, eine Reihe seiner Direktoren und gegen den Betriebsrat Müller. Vier Tage später verkündete das Kriegsgericht der 77. Inf.-Division das Urteil [28]:

Das Gesetz steht über dem Recht!

Die Daumenschrauben werden angezogen.

Nach den Verhatungen und Gerichtsverahren konzenttrierten sich die Franzosen wieder auf die Eintreibung der Kohlensteuer. Nach der Mitte Februar 1923 erlassenen Verfügung Nr. 18 soll die Steuer von französischen Kassen nach dem deutschen Reichsgesetz eingetrieben werden. Man rechne au Mitwirkung der deutschen Verwaltung.

Andernalls werde die Micum eine Steuerschätzung in US-Dollar vornehmen. Werde die Steuer auch nach Mahnung nicht gezahlt werde gepfändet, beschlagnahmt und verhatet. Die Steuersünder würden von einem Militärgericht abgeurteilt und bis zur Zahlung der Steuern eingekerkert[29].

Frankreich strebte nicht nur die Kontrolle der Bergwerke an sondern auch die Kontrolle des Verkehrs an. Der Schienenverkehr hatte über französische Bahnen abgewickelt zu werden. Da infolge dessen der Güterverkehr auf die Straße wanderte, beschlossen die Besatzer nur noch jene LKW-Transporte zuzulassen, die mit einem, von den Besatzern ausgestellten, Erlaubnisschein genehmigt worden wären.

Nicht nur der Güterverkehr auch der Personenverkehr wurde reglementiert. Die Ein- bzw. Ausreise aus dem Besatzungsgebiet war ohne gültigen Passierschein nicht erlaubt[30].

Eine diplomatische Offensive des Deutschen Reiches versandete. Ohne Aufgabe des passiven Widerstandes würde auch Großbritannien keine neuen Verhandlunge befürworten [31].

So ermuntert verfügt Frankreich im Juni 1923 die Erhebung von Zollgebühren für die aus dem nicht besetzten Deutschen Reich eingeführte Güter in Höhe von 25%. Ausgenommen sind vor allem die für den Betrieb des Bergbaus notwendigen Mittel und die Kohle selbst. Zollfrei ist der Import französischer und belgischer Waren [32].

Im Juli 1923 wurde die Verfügung Nr. 18 durch die Verfügung Nr. 54 ersetzt. Beschlagnahmt werden kann jetzt die gesamte Kohle ohne dies im Einzelfall begründen zu müssen. Grubenbesitzern die die Kohlensteuer nicht zahlten werden die Fabrikate und Halbfabrika anderer in ihrem Besitz befindlichen Unternehmen beschlagnahmt.

Mit der Verordnung Nr. 57 übernimmt die Interalliierte Kontrollkommission den Betrieb der Bergwerke. „Alle Betriebskosten undsowie die Unkosten für den Transport gehen der deutschen Regierung zu Last.“

Mit der Verfügung Nr. 71 verschafften sich die Franzosen Zugang zu sämtlichen Unterlagen eines Unternehmens. Jede Weigerung oder Irreführung der Agenten des Micum wurde mit einer Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren belegt [33].

Die Lage wird unhaltbar.

Wer das als Betriebsspionage bezeichnete oder wer die Maßnahmen der Franzosen und Belgier nicht für gut befand, machte sich strafbar [34]. Wer aus dem besetzte Ruhrgebiet über die grüne Grenze flüchten wollte, wurde erschossen. Es kam täglich zu überraschenden Verhaftungen Der Import von bestimmten Lebensmitteln war erlaubt durch bürokratische Hindernisse aber oft nicht möglich.

Für das Deutsche Reich wurden die finaziellen und wirtschaftlichen Folgen untragbar. Die Unterstützung des passiven Widerstandes kostete die Reichsregierung im September 3500 Billionen Mark pro Woche [35]. Havenstein, Direktor der Reichsbank, versicherte, daß die Reichsbavn Ende August in der Lage sein würde 46 Billionen Mark täglich zu drucken [36] Die Geldentwertung nahm dramatische Ausmaße an. Cuno trat als Reichskanzler zurück und Stresemann trat an seine Stelle. Seine Regierung wurde von der Deutschen Volkspartei, dem Zentrum, den Demokraten und den Sozialdemokraten getragen, theoretisch - praktisch versagten ihm 19 DVP- und 43 SPD-Abgeordnete ihre Zustimmung [37][38] .

Am 26. September 1923 wurde der Aufruf zum Abbruch des passien Widerstandes veröffentlicht.

Das Recht hatte gesiegt - die Gerechtigkeit verloren.

Das die Lehre für die Regenten dieser Erde.

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Grafik nach Hans Bitter, Folgen der Ruhrbesetzung auf die Eisenindustrie, Bochum 1926, S. 32

Quellen:

[ 1] Köller, Heinz, Kampfbündnis an der Seine, Ruhr und Spree, Berlin 1963, S. 17
[ 2] Spethmann, Hans, Zwölf Jahre Ruhrbergbau Bnd. III, Berlin 1929, S. 42
[ 3] W.T.B. vom 7. Januar 1923 zit. nach Spethmann, a.a.O. 312
[ 4] Spethmann, Hans, a.a.O., S. 46
[ 5] ebd., S. 319
[ 6] ebd., S. 320
[ 7] Karte aus www.openstreetmap.org, eigene Bearbeitung
[ 8] Spethmann, Hans, a.a.O., S. 58f
[ 9] ebd., S. 63
[10] ebd., S. 79
[11] ebd., S. 84
[12] ebd., S. 324
[13] Le Journal vom 28. Januar 1923
[14] Bitter, Hans, Folgen der Ruhrbesetzung auf die Eisenindustrie.,, Bochum 1926, S. 7
[15] Spethmann, Hans, a.a.O., S. 116ff
[16] ebd., S. 87f
[17] ebd., S. 90ff
[18] ebd., S. 95
[19] ebd.
[20] ebd., S. 95
[21] ebd., S. 112
[22] ebd., S. 107f
[23] ebd., S. 103f
[24] Oettinger, Gustav Ritter und Edler von, In Ketten vom Ruhrgebiet nach Saint-Martin de Ré, Essen 1925, S. 10
[25] ebd., S. 16f
[26] ebd., S. 11
[27] ebd., S. 12f
[28] ebd., S. 25
[29] Spethmann, Hans, a.a.O., S. 128f
[30] ebd., S. 132f
[31] ebd., S. 136
[32] ebd., S. 138
[33] ebd., S. 139ff
[34] ebd., S. 143
[35] ebd., S. 151
[36] D'Abernon, Viscount, Ein Botschafter der Zeitwende Band 2, Leipzig, S. 280
[37] Kolb, Eberhard, Gustav Stresemann, München 2003, S. 78
[38] Spethmann, Hans, a.a.O., S. 147f

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